Wenn Sie von einer Versicherung gebeten werden, sich im Zusammenhang mit einem Unfallschaden einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen, 

können Sie sich jederzeit an uns wenden. 

Wir erstellen Ihnen einen korrekten Kostenvoranschlag, den Sie zur Schadensregulierung verwenden können. Kosten berechnen wir Ihnen hierfür nicht. 

Wir rechnen den Kostenvoranschlag sehr günstig mit der gegnerischen Versicherung ab, welche die Gebühren hierfür übernimmt.

 

Es gibt jedoch Fälle, in denen es besser und sicherer für Sie ist, wenn man aus Beweissicherungsgründen ein Gutachten erstellt.

Wir beraten Sie je nach Fall und nennen Ihnen Ihre Vorteile. 

Sprechen Sie uns an! 

 

Ihr Bernd Hertfelder