Die Gebühren für ein Schadensgutachten müssen von der Versicherung übernommen werden, deren Versicherungsnehmer
den Unfall verschuldet hat.

 

Ein Schadensgutachten gibt Ihnen Sicherheit und gilt als Beweismittel bei einer Schadensregulierung

Sprechen Sie uns an! 

Ihr Bernd Hertfelder

 

 

Tagtäglich passieren auf Deutschlands Straßen zig Verkehrsunfälle. Nicht immer müssen schlimmste Folgen eintreten. Auch wenn es sich „nur“ um Blechschäden handelt, ist oft Ärger vorprogrammiert.

Zahlreiche Autofahrer wissen nicht genau, welche Rechte sie nach einem Unfall haben. Zumal Kfz-Versicherer oft mitteilen, dass zum Beispiel ein Gutachten und ein Rechtsanwalt nicht unbedingt nötig seien.

Der Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e. V. (BVSK), weist daher noch einmal darauf hin, „dass die Einschaltung eines Kfz-Sachverständigen in der Regel unentbehrlich ist“. Denn nur ein Gutachten bietet eine geeignete Grundlage, einen Unfallschaden vollumfänglich durchzusetzen. Genauso kann der Geschädigte meist nur anhand eines Gutachtens eine vernünftige Entscheidung darüber treffen, ob er sein Fahrzeug reparieren lassen will oder nicht.

Mit einem Gutachten können vielerlei wichtige Aussagen getroffen werden, unter anderem:

  • Durch die Begutachtung finden wir heraus, welcher Schaden beim Unfall tatsächlich eingetreten ist. Durch die Bauart der Fahrzeuge ist dies auf den ersten Blick nur schwer zu erkennen.
  • Wir überprüfen die Vielzahl der Elektronikeinheiten am und im beschädigten Wagen.
  • Ein Guchten legt weitere Schadenpositionen fest, beispielsweise hinsichtlich Wertminderung. Dadurch würde der Geschädigte beim Verkauf seines Autos, das ja nun ein Unfallwagen ist, deutlich weniger Geld bekommen als vor dem Unfall.
  • Das Kfz-Gutachten weist diese merkantile Wertminderung, die nicht selten auch noch bei älteren Fahrzeugen zum Tragen kommt, aus.

Generell kann man ein Schadengutachten nicht nur bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall anfertigen lassen, sondern auch bei Kaskoschäden. Hier empfiehlt es sich, als Versicherungsnehmer bei seiner Versicherung auf Begutachtung des Schadens durch einen unabhängigen Sachverständigen zu bestehen.

(Quelle: Dieser Beitrag basiert auf der Pressemitteilung des BVSK vom 19.2.2015 „Nach einem Verkehrsunfall ist ein unabhängiges Schadengutachten unentbehrlich„)

Die Entwicklung der Fahrzeugtechnik in Bezug auf die Konstruktion der Fahrzeuge schreitet sehr schnell voran.

Unsere Kfz Sachverständige bilden sich in dem Bereich ständig weiter, so dass wir unsere Kunden, Werkstätten, Privatkunden, Gerichten, Rechtsanwälten usw.

in Zusammenhang mit einem Karosserieschaden sehr gut beraten können, welche Reparaturschritte zu wählen sind, um ein Fahrzeug nach Herstellervorschrift wieder sach- und fachgerecht nach einem

Schaden instandzusetzen.

Fragen stellen sich, hier nur wenige ausgesuchte:

wo sind hochfeste Stähle verbaut, welche z.B. nicht erwärmt werden dürfen, so dass nach einer Reparatur das Verformumungsverhalten des Fahrzeuges wieder so ist, wie es vom Konstrukteur, vom Fahrzeughersteller festgelegt wurde.

Welches Schweiß- bzw. Lötverfahren darf angewendet werden, welches nicht?

Wo können an Fahrzeugen, an denen hochfeste Stähle verbaut sind, Verformungen auftreten, welche man nur sehr schwer erkennen kann und welche man schnell übersehen kann?

Welche Fahrerassistenzsystem sind in ein Fahrzeug eingebaut? - auf was ist im Reparaturfall zu achten?

 

Damit unsere Sachverständige bei einem Karosserieschaden immer eine dem Stand der Technik entsprechende sichere und korrekte Aussage treffen können, werden Sie regelmäßig u.a. von den verschiedenen 

Fahrzeugherstellern geschult.